Folgende Regeln gelten für Minijobber*innen
Bei Arbeitgebenden herrscht teilweise noch immer die Vorstellung, dass für Teilzeitmitarbeitende und insbesondere für Minijobber*innen besondere Regeln anzuwenden seien. Das stimmt nur insoweit, als beim Mini- und beim Midijob besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen gelten.
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