Hätten Sie's gewuss?

Minijobber*innen sind „erstklassig“

Minijob und Midijob sind besondere Ausprägungen der Teilzeit. Jede*r Minijobber*in – und auch jede*r Midijobber*in – ist also auch ein*e Teilzeitmitarbeiter*in.

Michael Tillmann

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Folgende Regeln gelten für Minijobber*innen

Bei Arbeitgebenden herrscht teilweise noch immer die Vorstellung, dass für Teilzeitmitarbeitende und insbesondere für Minijobber*innen besondere Regeln anzuwenden seien. Das stimmt nur insoweit, als beim Mini- und beim Midijob besondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen gelten.

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