AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Mehrere Beschäftigungsverbote einer schwangeren Mitarbeiterin: Urlaub verfällt nicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Urlaub, den eine Arbeitnehmerin während nahtloser Beschäftigungsverbote ansammelt, nicht verfällt. Das gelte auch in dem Fall, dass mehrere Beschäftigungsverbote über einen längeren Zeitraum aufeinanderfolgen (BAG, 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23).

Friederike Becker-Lerchner

06.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin erhält mehrere Beschäftigungsverbote hintereinander

Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine angestellte Zahnärztin, bekam innerhalb eines kurzen Zeitraums 2 Kinder. Das führte dazu, dass sich mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinanderreihten. Insgesamt konnte sie mehr als 2 Jahre nicht arbeiten. Und zwar in der Zeit von Dezember 2017 bis März 2020. Im März 2020 endete das Arbeitsverhältnis. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 5 Resturlaubstage aus dem Jahr 2017 sowie 63 Tage Urlaub für die Jahre 2018 und 2019 offen.

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