Arbeitnehmerin erhält mehrere Beschäftigungsverbote hintereinander
Der Fall: Die Arbeitnehmerin, eine angestellte Zahnärztin, bekam innerhalb eines kurzen Zeitraums 2 Kinder. Das führte dazu, dass sich mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinanderreihten. Insgesamt konnte sie mehr als 2 Jahre nicht arbeiten. Und zwar in der Zeit von Dezember 2017 bis März 2020. Im März 2020 endete das Arbeitsverhältnis. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 5 Resturlaubstage aus dem Jahr 2017 sowie 63 Tage Urlaub für die Jahre 2018 und 2019 offen.
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