PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Mehr Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt ab 1.6.2025

Frauen sind alsbald bei Fehlgeburten besser geschützt. Sie genießen ab dem 1.6.2025 auch bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz. Das hat der Bundesrat am 14.2.2025 endgültig beschlossen.

Friederike Becker-Lerchner

04.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Neuregelung für Fehlgeburten

Bislang sind Frauen nach einer Fehlgeburt bis zur 24. Schwangerschaftswoche verpflichtet, umgehend wieder bei der Arbeit zu erscheinen. Sie können den Rückkehrtermin nur durch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinauszögern. Die wird in vielen Fällen begründet sein. Die Betroffenen werden sie ohne Weiteres erhalten. Es ist aber für einige sicherlich ein schwieriger Schritt. Deshalb ist die Neuregelung zu begrüßen. Denn der neue § 3 Abs. 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) führt gestaffelte Mutterschutzfristen ein. Die neue Mutterschutzfrist beträgt

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