Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der DGUV eine neue Fassung des sogenannten Mustertextes der DGUV V2 beschlossen.
Die Vorschrift regelt, wie Ihr Arbeitgeber den Einsatz von Ihrem Betriebsarzt und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit organisieren muss. Das ist ein zentrales Thema für die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Kollegen. Jetzt beginnt die stufenweise Umsetzung durch die Unfallversicherungsträger – den Anfang machte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zum 1.4.2025.
Informieren Sie sich frühzeitig, wie Ihre Berufsgenossenschaft die Änderungen konkret umsetzt. Die neue Fassung der Vorschrift sowie ergänzende Handlungshilfen finden Sie auf dieser Website: https://kurzlinks.de/k1aq.