Teilzeitkraft macht Überstunden
Der Fall: Eine Teilzeitkraft arbeitete im Umfang von 40 % einer Vollzeitkraft. Auf das Arbeitsverhältnis fand ein Tarifvertrag Anwendung, der bezüglich Überstunden Folgendes regelte: Für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus geleistet werden und im jeweiligen Kalendermonat nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, gibt es einen Zuschlag von 30 % oder eine entsprechende Gutschrift im Arbeitszeitkonto.
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