SCHWERPUNKTTHEMA
Medizinische Vorsorge – diese Maßnahmen können und müssen Sie nutzen
Ihre Dienststellenleitung muss Ihnen verschiedene medizinische Untersuchungen anbieten. Bei manchen Untersuchungen haben Sie die Wahl, ob Sie sie wahrnehmen oder nicht, bei anderen haben Sie keine Wahl – da müssen Sie hin. Ich kann Ihnen nur raten, alles, was Ihnen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge geboten wird, anzunehmen. Die Krankenstände in Deutschland sind hoch – wir sollten alles dafür tun, zumindest einer eigenen Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Maria Markatou
09.01.2026
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5 Min Lesezeit
Dienstherr hat kein allumfassendes Untersuchungsrecht
Ihrer Dienststellenleitung wäre es sicher recht, wenn sie alles untersuchen dürfte, was sie möchte. Doch so einfach ist das nicht. Sie darf nur das untersuchen, was für die Leistungserbringung der Beschäftigten relevant ist.
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