Der Fall: Eine Lehrerin wurde wegen erheblicher innerdienstlicher Konflikte an eine andere Grundschule abgeordnet. Sie klagte dagegen und beantragte, dass ihre Klage die aufschiebende Wirkung behalten solle, also verhindern sollte, dass die Abordnung sofort vollzogen wird, bis über ihre Klage entschieden ist. Sie rügte u. a.
RECHTSPRECHUNG
Mangelhafte Beschlussfassung geht nicht zulasten der Dienststellenleitung
Angenommen, Sie werden im Gremium zu einer personellen Maßnahme angehört. Im Rahmen der Beschlussfassung passiert Ihnen ein Fehler, der Dienstherr führt die Maßnahme durch. Kann sich dann der betroffene Beschäftigte auf diesen Fehler berufen und damit die Unwirksamkeit der Maßnahme begründen? Die Antwort kommt aus Nordrhein-Westfalen (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 11.1.2021, Az. 6 B 1515/20).