Zahlt Ihr Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe zu spät, eine falsch berechnete zu geringe Abgabe oder zahlt er gar nicht, werden automatisch Säumniszuschläge erhoben, und zwar in Höhe von einem Prozent für jeden angefangenen Monat nach der Fälligkeit.
BEISPIEL
Säumniszuschlag für 2 Monate
Ihr Arbeitgeber müsste am 31. März 2025 eine Ausgleichsabgabe von 4.320 Euro zahlen. Dies wird aber von allen Beteiligten übersehen, sodass die Zahlung zwei Monate zu spät erfolgt. Zur Ausgleichsabgabe kommt deshalb noch ein Säumniszuschlag von 86,40 Euro dazu (1 % von 4.320 Euro = 43,20 Euro x 2).
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