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Lügen haben kurze Beine und kosten den Job!

Ein Ort, an dem gewiss viel geschwindelt wird, sind die Gerichte. Es handelt sich dabei aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Wer in einem Rechtsstreit gegen den eigenen Dienstherrn bewusst wahrheitswidrige Angaben macht, muss mit seiner fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 13.8.2025, Az. 2 SLa 735/24).

Maria Markatou

12.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war seit 2016 bei einem E-Bike-Fachhandel tätig, seit 2021 als Filialleiter. Bei einer Inventur am 11.12.2023 wurde festgestellt, dass 7 Fahrräder fehlten. Bei einer erneuten Inventur am 27.12.2023 fehlten sogar 12 Fahrräder. 5 wurden wiedergefunden, die restlichen 7 blieben verschwunden.

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