AKTUELLES URTEIL

Lohngleichheit: Bürgermeisterin erstreitet Nachzahlung von 36.500 €

Es ist doch immer wieder unglaublich, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden. Dennoch leben wir mit dieser Diskriminierung. Wir können uns aber wehren, so wie eine Bürgermeisterin ihr Recht auf diskriminierungsfreie Bezahlung vor Gericht erstritten hat (Verwaltungsgericht Freiburg, 29.4.2025, Az. 5 K 2541/23).

Maria Markatou

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Bürgermeisterin schied aus ihrem Amt aus und erfuhr dabei, dass ihr Nachfolger direkt in die höhere von 2 möglichen Besoldungsgruppen eingruppiert wurde. Das war für sie der Beweis, dass sie von Anfang an nicht gleichgestellt, also zu niedrig eingruppiert, gewesen sei. Daher klagte sie wegen diskriminierender Eingruppierung auf die Gehaltsdifferenz.

Stadt muss nachzahlen

Das Urteil: Die Bürgermeisterin gewann, das Gericht schloss sich ihrer Argumentation an. Sie war zu niedrig eingruppiert worden und erhält dementsprechend eine Nachzahlung von 36.500 €. Die Stadt, in der sie Bürgermeisterin war, muss also nachzahlen.

Fazit: Stadt kann weiter streiten

Die Gemeinde kann noch in Berufung gehen, hier könnte der Fall also noch mal anders entschieden werden. Ich halte das jedoch für unwahrscheinlich, die Arbeit entscheidet schließlich über die Eingruppierung und nicht das Geschlecht!

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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