Der Fall: Eine Bürgermeisterin schied aus ihrem Amt aus und erfuhr dabei, dass ihr Nachfolger direkt in die höhere von 2 möglichen Besoldungsgruppen eingruppiert wurde. Das war für sie der Beweis, dass sie von Anfang an nicht gleichgestellt, also zu niedrig eingruppiert, gewesen sei. Daher klagte sie wegen diskriminierender Eingruppierung auf die Gehaltsdifferenz.
AKTUELLES URTEIL
Lohngleichheit: Bürgermeisterin erstreitet Nachzahlung von 36.500 €
Es ist doch immer wieder unglaublich, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden. Dennoch leben wir mit dieser Diskriminierung. Wir können uns aber wehren, so wie eine Bürgermeisterin ihr Recht auf diskriminierungsfreie Bezahlung vor Gericht erstritten hat (Verwaltungsgericht Freiburg, 29.4.2025, Az. 5 K 2541/23).