Der Fall: Eine Bürgermeisterin schied aus ihrem Amt aus und erfuhr dabei, dass ihr Nachfolger direkt in die höhere von 2 möglichen Besoldungsgruppen eingruppiert wurde. Das war für sie der Beweis, dass sie von Anfang an nicht gleichgestellt, also zu niedrig eingruppiert, gewesen sei. Daher klagte sie wegen diskriminierender Eingruppierung auf die Gehaltsdifferenz.
Stadt muss nachzahlen
Das Urteil: Die Bürgermeisterin gewann, das Gericht schloss sich ihrer Argumentation an. Sie war zu niedrig eingruppiert worden und erhält dementsprechend eine Nachzahlung von 36.500 €. Die Stadt, in der sie Bürgermeisterin war, muss also nachzahlen.