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Lohnabrechnung muss nicht mehr auf Papier erfolgen

Was vielerorts schon lange selbstverständlich üblich ist, ist nunmehr durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch offiziell abgesegnet worden: Die Lohnabrechnungen darf der Arbeitgeber auch digital übermitteln. Das Bereitstellen der digitalen Abrechnung genügt, solange sichergestellt ist, dass Mitarbeiter ohne Online-Zugang nicht vergessen werden (Urt. v. 28.1.2025, Az. 9 AZR 48/24).

Arno Schrader

20.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Konzern stellte Personaldokumente und auch Entgeltabrechnungen nur noch digital zur Verfügung. Die Mitarbeiter konnten die Dokumente im Betrieb einsehen und auch ausdrucken. Eine Verkäuferin war aber nun der Meinung, sie müsse die Abrechnungen weiterhin in Papierform erhalten und die Abrechnung müsse ihr zugeschickt werden. Das Einstellen auf der Plattform genüge nur dann für eine wirksame Erteilung der Abrechnung, wenn die Mitarbeiter dem zugestimmt hätten, was die Verkäuferin jedoch nicht hatte. Schließlich klagte die Frau.

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