Arbeitnehmer verlangt Gehalts-Auszahlung entsprechend der Abrechnung
Der Arbeitnehmer, ein 51-jähriger Flugbegleiter, war seit dem Jahr 2000 bei seinem Arbeitgeber, einem großen deutschen Luftfahrtunternehmen, angestellt. Sein Bruttogehalt betrug 5.040 €. Er ist mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Zudem ist er seit dem 31.5.2022 arbeitsunfähig erkrankt. Bis zu diesem Zeitpunkt war er als Mitglied der Personalvertretung vollständig von seiner Tätigkeit als Flugbegleiter freigestellt. Darüber hinaus war er auch Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Unternehmen; ebenfalls seit 2017.