RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Lohnabrechnung irrtümlich zu hoch? Das ändert nichts an den vertraglichen Vereinbarungen

Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern monatlich eine Lohnabrechnung aus. Enthält eine solche versehentlich ein zu hohes Gehalt, hat das keine Auswirkungen auf den tatsächlich auszuzahlenden Betrag. Der Arbeitnehmer kann aufgrund dessen nicht verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die falsche Summe auszahlt. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (28.1.2025, Az. 7 SLa 378/24).

Friederike Becker-Lerchner

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmer verlangt Gehalts-Auszahlung entsprechend der Abrechnung

Der Arbeitnehmer, ein 51-jähriger Flugbegleiter, war seit dem Jahr 2000 bei seinem Arbeitgeber, einem großen deutschen Luftfahrtunternehmen, angestellt. Sein Bruttogehalt betrug 5.040 €. Er ist mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Zudem ist er seit dem 31.5.2022 arbeitsunfähig erkrankt. Bis zu diesem Zeitpunkt war er als Mitglied der Personalvertretung vollständig von seiner Tätigkeit als Flugbegleiter freigestellt. Darüber hinaus war er auch Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Unternehmen; ebenfalls seit 2017.

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