Fahrer eines Lieferdienstes wählen Betriebsrat
Der Fall: Die Fahrer eines Lieferdienstes für das festgelegte Liefergebiet Aachen wählten im Mai 2023 einen Betriebsrat bestehend aus 3 Personen. Der Arbeitgeber, das Unternehmen dahinter, organisiert über ein Onlineportal für Partnerrestaurants die Bestellung und Auslieferung von Speisen und Getränken. Der Arbeitgeber hielt die Betriebsratswahl für unwirksam. Er focht die Betriebsratswahl an; allerdings ohne Erfolg.
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