Aktuelle Rechtsprechung

Lieferdienstfahrer dürfen einen Betriebsrat wählen

Wann dürfen einzelne Organisationseinheiten von Lieferdiensten einen Betriebsrat wählen? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen auseinandersetzen, nachdem der Arbeitgeber die Wahl für unwirksam erklären lassen wollte. Der Arbeitgeber hatte allerdings keinen Erfolg, denn das Gericht entschied, dass Auslieferungsfahrer, die mittels App in einem abgegrenzten Liefergebiet eingesetzt werden, einen eigenständigen Betriebsrat wählen können (ArbG Aachen, 23.4.2024, Az. 2 BV 56/23).

Friederike Becker-Lerchner

15.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Fahrer eines Lieferdienstes wählen Betriebsrat

Der Fall: Die Fahrer eines Lieferdienstes für das festgelegte Liefergebiet Aachen wählten im Mai 2023 einen Betriebsrat bestehend aus 3 Personen. Der Arbeitgeber, das Unternehmen dahinter, organisiert über ein Onlineportal für Partnerrestaurants die Bestellung und Auslieferung von Speisen und Getränken. Der Arbeitgeber hielt die Betriebsratswahl für unwirksam. Er focht die Betriebsratswahl an; allerdings ohne Erfolg.

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