Der Fall: Ein Arbeitgeber stellte fest, dass ein Betriebsratsvorsitzender alle E-Mails, die ihn als Vorsitzenden betreffen, automatisiert an seine private E-Mail-Adresse weiterleitete. Er mahnte den Betriebsratsvorsitzenden wegen Datenschutzverstoßes ab.
AKTUELLES URTEIL
Leiten Sie E-Mails nicht einfach weiter!
Eine dienstliche Mail nach Hause auf die private Adresse schicken, damit man später weiter daran arbeiten kann? Das wäre schön einfach, kann Sie aber das Amt kosten. Riskieren Sie das also nicht (Hessisches Landesarbeitsgericht, 10.3.2025, Az. 16 TaBV 109/24)!