AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Leistungsprämie darf in der Elternzeit gekürzt werden
„Ohne Arbeit kein Lohn“, dieser Grundsatz gilt auch im Hinblick auf die Kürzung einer variablen Vergütung. Denn eine solche darf in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, anteilig gekürzt werden. Und zwar auch, wenn das Team der sich in Elternzeit befindenden Führungskraft die Zielvorgaben sogar übererfüllt. Denn in diesem Fall basiert die Zielerreichung nicht unmittelbar auf der eigenen Leistung (Bundesarbeitsgericht (BAG), 2.7.2025, Az. 10 AZR 119/24).
Friederike Becker-Lerchner
13.02.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer und Arbeitgeber streiten über Bonuszahlungen
Der Fall: Die Auseinandersetzung betrifft Bonuszahlungen von Außendienstmitarbeitern. Die Bonuszahlung wurde in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgelegt. Diese regelt auch die Ziele, an die sie gebunden ist. Der Arbeitnehmer, eine Führungskraft im Vertrieb, betreute für seinen Arbeitgeber im Jahr 2022 etwa 20 Vertriebspartner. Er selbst erbrachte allerdings keine Vermittlungstätigkeiten. Zudem befand er sich im Jahr 2022 für 2 Monate in Elternzeit. Deshalb wurde seine Bonuszahlung anteilig gekürzt.
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