LESERFRAGE

„Lange Treppe wird zur Gefahr anstatt zum Fluchtweg – was ist zu tun?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

09.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In unserem alten Produktionsgebäude gab es einen Sturzunfall auf einer sehr langen Treppe, die zugleich als Hauptfluchtweg dient. Zwischenpodeste fehlen komplett. Nun ist im letzten ASA eine heftige Diskussion über die Sicherheit dieser Treppe entstanden und wir als Betriebsrat möchten wissen, ob unser Arbeitgeber einen baulichen Umbau vornehmen muss, da er dies nicht tun will.

Antwort:

Ein Treppensturz ist ein deutliches Warnsignal, ob die Treppe nun ein Fluchtweg ist oder nicht. Rechtsgrundlage für den Betrieb von Verkehrswegen und Fluchtwegen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Grundsätzlich gilt nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.8 „Verkehrswege“), dass bei Treppenläufen mit einem Steigungswinkel bis 36° nach spätestens 18 Trittstufen ein Zwischenpodest vorhanden sein muss.

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