Arbeitgeber kündigt während der Probezeit
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein 1984 geborener Mann, der über einen Grad der Behinderung von 80 verfügte, war seit dem 1.1.2023 bei der Gemeinde, im Bauhof, beschäftigt. Am 22.6.2023 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer, ohne zuvor ein Präventionsverfahren im Sinne des § 167 Abs. 1 SGB IX durchgeführt zu haben. Das missfiel dem betroffenen Arbeitnehmer. Er war der Ansicht, er habe auch während der Wartezeit, also der ersten 6 Monate eines Beschäftigungsverhältnisses, Anspruch auf Durchführung eines entsprechenden Verfahrens, weil er einen Schwerbehindertenstatus innehabe.
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