AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Kundin verlangte männlichen Berater – Kollegin musste deshalb entschädigt werden

Auch eine Kundin, die ohne einen entsprechenden sachlichen Grund einen männlichen Berater statt einer weiblichen Beraterin für ein Kundengespräch verlangt, diskriminiert die weibliche Beraterin wegen ihres Geschlechts. Diese Diskriminierung wiederum fällt auf den Arbeitgeber der weiblichen Beraterin zurück, wenn er dem entsprechenden Verlangen nachkommt, statt gegenzusteuern. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg entnehmen (20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24).

Friederike Becker-Lerchner

04.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Kundin wünscht sich männlichen Berater

Der Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete seit 1992 bei ihrem Arbeitgeber, einem Unternehmen, das Bauleistungen anbot. Zunächst war sie als Architektin beschäftigt. Später wechselte sie in den Vertrieb, dort kam es zu einer Auseinandersetzung. Eine potenzielle Kundin kontaktierte den Arbeitgeber als Bauinteressentin für ein Bauvorhaben. Sie wendete sich telefonisch direkt an den Regionalleiter. Diesem teilte sie in dem entsprechenden Gespräch mit, dass sie keine weibliche Betreuerin wünsche. Der Vorgesetzte der Architektin übernahm daraufhin die Betreuung der Kundin.

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