AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Kürzung der Urlaubsansprüche im Sabbatjahr

Längere Auszeiten vom Job erfreuen sich seit Jahren immer größerer Beliebtheit. Die meisten Arbeitnehmer bleiben ihrem Arbeitsplatz zwischen 3 und 12 Monaten fern. Immer wieder kommt es allerdings im Vorfeld im Hinblick auf die Konditionen zu Meinungsdifferenzen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber den Urlaub aufgrund eines Sabbaticals kürzen dürfen (16.2.2024, Az. 1 Sa 1108/23).

Friederike Becker-Lerchner

28.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber kürzt den Urlaub im Sabbatical

Die Arbeitnehmerin ist als Angestellte in der öffentlichen Verwaltung tätig. Ihr Arbeitgeber, das Land Berlin-Brandenburg, gewährte ihr vom 1. September 2021 bis zum 30. September 2022 ein Sabbatical. Dafür arbeitete die Beschäftigte in einer Ansparphase 30 Stunden wöchentlich an 5 Tagen in der Woche. Im Laufe des Jahres 2022 teilte ihr Arbeitgeber ihr mit, dass ihr Urlaubsanspruch, der grundsätzlich 30 Tage beträgt, in der Freistellungsphase auf 14 Tage gekürzt werde. Das missfiel der Arbeitnehmerin. Sie hielt die Kürzung für rechtswidrig. Ihre Auffassung begründete sie damit, dass sie in der sogenannten Ansparphase Mehrarbeit geleistet habe. Als weiteres Argument brachte sie vor, dass es sich bei der Freistellungsphase des Sabbaticals nicht um unbezahlten Urlaub handele. Es sei vielmehr von dienstplanmäßiger Freizeit auszugehen.

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