Kündigung der internen Datenschutzbeauftragten
Der Fall: Ein Maschinenbauunternehmen hatte eine „Teamleiterin Recht“ eingestellt. Sie wurde zur internen DSB bestellt. Noch in ihrer Probezeit kam es im Unternehmen zu Umstrukturierungen. Die Teamleiterin Recht erhielt die Kündigung. Vom Amt des DSB wurde sie entbunden. Die Mitarbeiterin hielt dies für unzulässig und klagte gegen die Kündigung. Die Teamleiterin gewann in den ersten beiden Instanzen. Der Arbeitgeber wiederum wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das BAG. Dieses entschied aber nicht, sondern legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Rechtsfrage vor.