AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Kündigungsschutz beginnt vor den jeweiligen Abschnitten neu
Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen dürfen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit nicht mehr kündigen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen. Tun sie das, gilt der besondere Kündigungsschutz nicht nur vor dem Beginn der ersten Phase der Elternzeit. Er gilt vielmehr auch vor dem Start jedes weiteren Abschnitts. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (18.6.2026, Az. 2 AZR 213/25).
Friederike Becker-Lerchner
20.07.2026
·
2 Min Lesezeit
Probezeitkündigung nach bewilligter Elternzeit
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem 1.7.2024 bei seinem Arbeitgeber als Techniker im Tiefbauamt beschäftigt. Kurz nach seinem Arbeitsbeginn, nämlich am 23.7.2024, beantragte er Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres für die Betreuung seiner Tochter. In seinem Antrag präzisierte er 4 einzeln aufgelistete Zeiträume zwischen dem 1.7.2024 und dem 10.7.2027. Der erste Abschnitt begann am 11.7.2024 und endete am 10.8.2024. Der zweite Abschnitt sollte am 11.11.2024 beginnen und am 10.7.2025 enden. Den dritten und vierten Abschnitt wollte er im Jahr 2025 nehmen.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!