AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Kündigung wegen vulgärer Kritik nicht wirksam
Vulgäre Äußerungen oder eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik eines Arbeitnehmers an einem Vorgesetzten rechtfertigen nicht zwingend eine Kündigung. Das gilt vor allem, wenn es sich eher um eine allgemeine Kritik an der Mitarbeiterführung handelt als um eine persönliche Beleidigung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf kürzlich entschieden (18.11.2025, Az. 3 SLa 699/24).
Friederike Becker-Lerchner
12.12.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer wird abgemahnt
Der Fall: Der Arbeitnehmer arbeitet seit dem Jahr 2020 bei seinem Arbeitgeber, einem Verteilzentrum. Zuletzt war er in der Dauernachtschicht beschäftigt. Im April 2024 erhielt er Abmahnungen. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Arbeitsplatz verlassen sowie seine damalige Vorgesetzte beleidigt zu haben.
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