Arbeitnehmerin legt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor
Die Arbeitnehmerin, die Sekretärin einer niedersächsischen Grundschule, war seit dem 1.12.2007 bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt. In einem Personalgespräch zu Anfang des Schuljahres 2022/2023 teilte ihr die Schulleiterin mit, dass ihr zu Beginn der niedersächsischen Sommerferien am 6.7.2023 kein Urlaub gewährt werden könne.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
- weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen
