Kann Ihr Dienstherr einem Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht hat, riskiert dieser eine Kündigung. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer zunächst Urlaub beantragt und dann, weil der Urlaub verweigert wird, in die Arbeitsunfähigkeit flieht. So auch im folgenden Fall: Eine Arbeitnehmerin hat zunächst Urlaub beantragt und sich dann arbeitsunfähig gemeldet, weil ihr Arbeitgeber ihr den Urlaub verweigert hatte.
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