AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Kündigung wegen Unterschlagung: Nur, wenn Ihr Chef die relevanten Indizien rechtzeitig darlegt
Endet das Arbeitsverhältnis, darf der Arbeitgeber etwaige Minusstunden, die eine Kollegin bzw. ein Kollege auf ihrem/seinem Arbeitszeitkonto verzeichnet, nur im Ausnahmefall unter besonderen Umständen mit dem letzten Gehalt des Beschäftigten verrechnen. Das gilt allerdings nicht immer, wie die folgende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt (20.2.2025, Az. 5 SLa 146/24).
Friederike Becker-Lerchner
18.07.2025
·
2 Min Lesezeit
Fahrlehrer leistet weniger Fahrstunden als vereinbart
Der Fall: Der Arbeitgeber, eine Fahrschule, hatte zum 18.9.2023 einen Arbeitnehmer, einen Fahrlehrer, eingestellt, der nach seinem Arbeitsvertrag monatlich 180 Fahrstunden je 45 Minuten leisten sollte. Dafür sollte er 3.800 € brutto sowie einen Firmenwagen erhalten. Das Beschäftigungsverhältnis endete dann allerdings frühzeitig durch eine Probezeitkündigung am 31.12.2023.
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