Betriebsrat beim Schnupfen eines weißen Pulvers beobachtet
Der Fall: Ein freigestellter Betriebsrat, der seit dem Jahr 2022 bei seiner Arbeitgeberin, einem Logistikunternehmen, beschäftigt ist, wurde dabei beobachtet, wie er an seinem Schreibtisch ein weißes Pulver mit einer Karte zu einer Linie formte und mit einem Röhrchen durch die Nase konsumierte. Als ihn die Arbeitgeberin auf sein Verhalten ansprach, behauptete er, dass es sich um Schnupftabak gemischt mit Traubenzucker gehandelt habe. Die Arbeitgeberin forderte den Betriebsrat daraufhin auf, sich einem von ihr bezahlten Drogentest mittels Haarprobe zu unterziehen. Diesem Verlangen kam der Arbeitnehmer jedoch nicht nach.
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