Urteile und Recht

Kündigung wegen Kollegendruck? Nur mit klaren Regeln möglich

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat ein deutliches Signal gesetzt: Eine Kündigung ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil Kollegen Druck auf den Arbeitgeber ausüben (13.5.2025, Az. 10 SLa 687/24). Die Richterinnen und Richter machten klar, dass Arbeitgeber zunächst eigene Lösungsansätze entwickeln müssen, bevor sie zu einem so drastischen Mittel wie der Kündigung greifen.

Arno Schrader

21.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Eine sogenannte Druckkündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich – und erfordert eine sorgfältige Konfliktbewältigung im Betrieb.

Der Fall: Ein langjähriger Mitarbeiter hatte im Kollegenkreis über Jahre hinweg für Spannungen gesorgt. Immer wieder kam es zu Reibungen, Missverständnissen und offenen Konflikten. Die Stimmung verschlechterte sich zunehmend, bis schließlich mehrere Beschäftigte beim Arbeitgeber vorstellig wurden. Sie erklärten, dass sie nicht länger mit dem Kollegen zusammenarbeiten wollten und im Falle einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst Konsequenzen ziehen würden – bis hin zu Eigenkündigungen.

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