Aktuelle Entscheidung

Kündigung wegen E-Mail-Kritik und übler Nachrede im Betrieb wirksam

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat entschieden, dass ehrverletzende und bewusst unwahre Aussagen in einer internen E-Mail eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können (Urt. v. 10.11.2025, Az. 4 Sa 14/22).

Arno Schrader

21.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist diese Entscheidung bedeutsam, weil Konflikte im Betrieb häufig auch Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen betreffen und Eskalationen schnell arbeitsrechtliche Folgen haben können. Das Urteil zeigt zudem, wie eng Meinungsfreiheit und arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis miteinander verzahnt sind.

Eskalation nach interner Personalentscheidung

Der Fall: Die Mitarbeiterin eines Callcenters, die seit 2007 dort beschäftigt war, reagierte auf eine interne Umstrukturierung mit einer schriftlichen Beschwerde. Nachdem eine neue Teamleitung eingesetzt worden war, wandte sie sich per E-Mail an den Vorstand des Unternehmens und unterstützte formal die bisherige Führungskraft.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!