Ein Finanzdienstleister plante Restrukturierungsmaßnahmen. Deshalb lud er acht Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch am 11. Juli 2022 ein. Für den betreffenden Tag meldeten sich alle acht eingeladenen Mitarbeiter arbeitsunfähig krank. Einer der Arbeitnehmer gab am 12. Juli 2022 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, mit der ihm eine Arbeitsunfähigkeit vom 11. bis einschließlich 15. Juli 2022 ärztlich bestätigt wurde.
Kündigung und Klage
Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht. Dagegen klagte der Arbeitnehmer. Er erhob eine Kündigungsschutzklage.