Kündigung

Kündigung von Betriebsratsvorsitzendem wirksam

Will Ihr Arbeitgeber einem Kollegen aus dem Betriebsratsgremium kündigen, benötigt er zuvor die Zustimmung Ihres Gremiums (§ 103 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Verweigern Sie als Gremium die Zustimmung, kann er versuchen, diese beim zuständigen Amtsgericht ersetzen zu lassen. Genau das hat ein Arbeitgeber getan und war beim Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen erfolgreich (LAG Niedersachsen, 28.2.2024, Az. 13 TaBV 40/23).

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Betriebsratsvorsitzender dokumentiert Arbeitszeit falsch

Der Betriebsratsvorsitzende eines Amazon Logistikzentrums in Winsen/Luhe war gemeinsam mit 3 Kollegen aus dem Gremium für 3 Tage zum Deutschen Betriebsrätetag nach Bonn gereist. Die Teilnehmer traten ihre Rückreise am dritten Veranstaltungstag mittags an. Der Betriebsratsvorsitzende gab in seinem Arbeitszeitnachweis an, dass er am zweiten Tag von 13 bis 16 Uhr und von 19 bis 22 Uhr Betriebsratsarbeiten geleistet habe.

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