Arbeitnehmer wird schon in der Probezeit des Arbeitsverhältnisses entlassen
Der Fall: Ein Beschäftigter wurde in der Probezeit entlassen. Am 12.1.2024 wurde ihm die Kündigung persönlich übergeben. Das Kündigungsschreiben enthielt in der Kopfzeile Namen und Anschrift des Arbeitgebers. In der Unterschriftenleiste den Namen des Arbeitgebers ergänzt um die Bezeichnung „(ppa.: T. B.)“. Unterzeichnet hatte die Kündigung B. unter Verwendung eines Firmenstempels der „P. H. E. GmbH“.
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