Frage:
Unser Arbeitgeber hat uns eine Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung zugeleitet, § 102 BetrVG. In den Unterlagen ist auch das vorbereitete Kündigungsschreiben enthalten. Allerdings findet sich darin kein Hinweis auf die notwendige Arbeitslosmeldung. Wir fragen uns, ob die Kündigung dann wirksam ist und wir der Kündigung widersprechen können.