LESERFRAGE

Kündigung ohne Hinweis auf die Arbeitslosmeldung – wirksam oder nicht?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

30.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Unser Arbeitgeber hat uns eine Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung zugeleitet, § 102 BetrVG. In den Unterlagen ist auch das vorbereitete Kündigungsschreiben enthalten. Allerdings findet sich darin kein Hinweis auf die notwendige Arbeitslosmeldung. Wir fragen uns, ob die Kündigung dann wirksam ist und wir der Kündigung widersprechen können.

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