Urteile und Recht

Kündigung nach verspäteter Rückkehr: Nicht immer erlaubt

Das Arbeitsgericht Herne hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub zu einer Kündigung berechtigen kann. Ein Arbeitnehmer war nach einem Auslandsurlaub erst mit erheblicher Verspätung zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber kündigte, doch das Gericht stellte sich auf die Seite des Beschäftigten (Urt. v. 8.5.2025, Az. 4 Ca 208/25).

Arno Schrader

20.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Mitarbeiter eines großen Paketdienstleisters hatte für mehrere Wochen Urlaub genommen, um nach Somalia zu reisen. Der Arbeitgeber hatte den Urlaub genehmigt. Die Rückkehr nach Deutschland war für den 26. Oktober 2024 geplant. Doch der Beschäftigte erschien nicht wie vorgesehen zur Arbeit.

Denn bei der Abreise hatte ihm am Flughafen jemand seinen Aufenthaltstitel gestohlen. Ohne diesen durfte er das Land nicht verlassen. Er meldete den Diebstahl der Polizei und kontaktierte die deutsche Botschaft. Die Ausstellung eines neuen Visums zog sich jedoch über viele Wochen hin. Erst am 4. Februar 2025 konnte der Arbeitnehmer schließlich nach Deutschland zurückkehren. Bereits am Folgetag bot er dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft wieder an.

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