AKTUELLES

Kündigung nach geschmacklosem WhatsApp-Scherz – das gilt auch für Personalräte

Der folgende Fall aus der freien Wirtschaft zeigt, dass auch Sie als Personalrat von den Grundsätzen der Kündigungsschutzgesetze betroffen sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen eine Kündigung wegen eines geschmacklosen Scherzes in einer WhatsApp-Gruppe zulässig ist (19.8.2025, Az. 1 Sa 104/25).

Maria Markatou

27.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Grundsätze sind für Personalräte ebenso relevant wie für Betriebsräte und zeigen, worauf bei Ihrer Anhörung als Personalrat zu achten ist.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!