Die Grundsätze sind für Personalräte ebenso relevant wie für Betriebsräte und zeigen, worauf bei Ihrer Anhörung als Personalrat zu achten ist.
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Kündigung nach geschmacklosem WhatsApp-Scherz – das gilt auch für Personalräte
Der folgende Fall aus der freien Wirtschaft zeigt, dass auch Sie als Personalrat von den Grundsätzen der Kündigungsschutzgesetze betroffen sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen eine Kündigung wegen eines geschmacklosen Scherzes in einer WhatsApp-Gruppe zulässig ist (19.8.2025, Az. 1 Sa 104/25).