Beschäftigter muss in der Probezeit gehen
Der Fall: Ein Beschäftigter wurde in der Probezeit entlassen. Am 12.1.2024 wurde ihm die Kündigung persönlich übergeben. Das Kündigungsschreiben enthielt in der Kopfzeile Namen und Anschrift des Arbeitgebers, in der Unterschriftenleiste den Namen des Arbeitgebers ergänzt um die Bezeichnung „(ppa.: T. B.)“. Unterzeichnet wurde die Kündigung von B. unter Verwendung eines Firmenstempels der „P. H. E. GmbH“.
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