Der Fall: Eine Krankenschwester arbeitet seit 1983 im Schichtdienst. Am 12.6.2012 wurde sie vom Betriebsarzt nach Hause geschickt. Sie sei wegen Nachtdienstuntauglichkeit arbeitsunfähig krank. Die Schwester aber wollte – mit Ausnahme von Nachtdiensten – weiter arbeiten.
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