Amtsführung

Kündigung ist letzter Schritt

Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip darf Ihr Dienstherr Kündigungen des Dienstverhältnisses immer nur als das letzte Mittel sehen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 9.4.2014, Az. 10 AZR 637/13).

Maria Markatou

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Krankenschwester arbeitet seit 1983 im Schichtdienst. Am 12.6.2012 wurde sie vom Betriebsarzt nach Hause geschickt. Sie sei wegen Nachtdienstuntauglichkeit arbeitsunfähig krank. Die Schwester aber wollte – mit Ausnahme von Nachtdiensten – weiter arbeiten.

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