Muss Ablehnung begründet werden?
Der Fall: Der Vorsitzende einer MAV erhielt vom 2.9.2022 bis zum 2.11.2022 insgesamt 11 schriftliche Abmahnungen. Unter anderem warf ihm die Dienststelle vor, er habe sich nicht zur MAV-Tätigkeit ab- und angemeldet. In einem späteren Schiedsstellenverfahren wurde der Arbeitgeber verpflichtet, die 11 Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen.
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