WISSENSWERTES

„Kündigung der Stellvertretenden unseres Vorsitzenden – müssen wir jetzt neu wählen?“

Genau diese Frage stellte mir kürzlich eine MAV in meiner Kanzlei. Der stellvertretende Vorsitzende hatte gekündigt, um ein anderes Jobangebot anzunehmen. Und die Eigenkündigung von Gremiumsmitgliedern stellt das Gremium vor Probleme: Kann und darf dann einfach weitergearbeitet werden? Wie sollen Sie sich als Gremium jetzt organisieren? Die Frage ist also mehr als berechtigt. Lesen Sie hier meine Erläuterungen dazu.

Maria Markatou

14.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Frei gewordener Platz im Gremium muss aufgefüllt werden

  • Kündigt ein Mitglied des Gremiums, muss dessen Platz neu besetzt werden. Es rückt dann ein Ersatzmitglied nach.
  • Ersatzmitglied ist dasjenige Mitglied, das bei der Wahl als Nächstes in das Gremium gekommen wäre. Hier haben wir also einen Fall des Nachrückens.
  • Auch wenn der*die stellvertretende Vorsitzende kündigt, muss ein Ersatzmitglied nachrücken. Dieses rückt aber nicht automatisch auf die Stellvertreterposition, sondern muss wieder aus der Mitte des Gremiums bestimmt werden.

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