Der Fall: Ein Mitarbeiter, der bei einer Stadt im öffentlichen Dienst beschäftigt war und dort regelmäßig Erschwerniszulagen erhielt, wurde zum Abteilungsleiter befördert. Seine Freude darüber wurde kurze Zeit später deutlich getrübt, als die Personalreferentin ihm mitteilte, in seiner neuen Funktion erhalte er keine Erschwerniszulagen mehr. Möglicherweise müsse er sogar die seit seiner Beförderung gezahlten Erschwerniszulagen zurückzahlen.
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