WICHTIGE URTEILE

Kündigung bei „einvernehmlichem“ Arbeitszeitbetrug

Manchmal kommen die Richter*innen in verschiedenen Instanzen zu unterschiedlichen Ergebnissen für denselben Fall. Ein Grund hierfür kann sein, dass die rechtliche Sichtweise auf den Fall prinzipiell dieselbe ist, aber die Abwägung und Gewichtung am Ende verschieden ausfallen. Das führte möglicherweise auch im vorliegenden Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 13.12.2018, Az. 2 AZR 370/18) zu unterschiedlichen Urteilen.

Michael Tillmann

22.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Mitarbeiter, der bei einer Stadt im öffentlichen Dienst beschäftigt war und dort regelmäßig Erschwerniszulagen erhielt, wurde zum Abteilungsleiter befördert. Seine Freude darüber wurde kurze Zeit später deutlich getrübt, als die Personalreferentin ihm mitteilte, in seiner neuen Funktion erhalte er keine Erschwerniszulagen mehr. Möglicherweise müsse er sogar die seit seiner Beförderung gezahlten Erschwerniszulagen zurückzahlen.

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