RECHT & URTEILE

Krankheitsbedingte Kündigung und BEM: Warum die Teilnahme für Ihre Kollegen so wichtig ist

Das BEM ist nicht nur eine Art Pflichtveranstaltung für Arbeitgeber. Auch Ihre Kolleginnen und Kollegen sind in der Regel gut beraten, wenn sie an einem vom Arbeitgeber angebotenen BEM teilnehmen. Andernfalls verringern sie ihre Chancen in einem etwaigen Kündigungsschutzverfahren wegen einer krankheitsbedingten Kündigung erheblich. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (9.12.2025, Az. 7 SLa 384/25).

Brigitte Ganzmann

08.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder arbeitsunfähig erkrankt. Die Fehlzeiten waren erheblich und führten zu spürbaren organisatorischen und wirtschaftlichen Belastungen im Betrieb.

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