Fallgruppen

Krankheitsbedingt ist nicht gleich krankheitsbedingt

„Die eine“ krankheitsbedingte Kündigung gibt es nicht. Vielmehr können Sie 5 Fallgruppen unterscheiden. Ihr Dienstherr muss bei seiner Kündigung eine Einordnung in eine dieser Fallgruppen vornehmen und Ihnen diese Einordnung auch mitteilen. Welche Fallgruppen es gibt, ist damit zwingendes Wissen für Sie als Personalrat.

Maria Markatou

01.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Wann liegt eine kündigungsfähige Erkrankung vor?

Unter einer Krankheit versteht man einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand, der eine medizinische Heilbehandlung nötig macht. Auch Suchtverhalten und seelische Störungen (zum Beispiel Depressionen) können dazugehören. Letztlich kann aber nur die Krankheit, die zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung (bis hin zur Arbeitsunfähigkeit) führt und Auswirkungen auf die Dienststelle hat, eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dabei spielen im Normalfall die nachfolgenden Erkrankungsvarianten eine Rolle.

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