SCHWERPUNKTTHEMA

Krankenkontrollen – Dienstherren dürfen viel, aber nicht alles!

In dem Artikel Teilweise Krankschreibung und BGM können Sie lesen, dass es Pläne gibt wie die Teilkrankschreibung. Alles, um die Zahlen der Arbeitsunfähigkeit einzudämmen. Was jetzt schon beliebt ist, sind […]

Maria Markatou

07.04.2025 · 7 Min Lesezeit

In dem Artikel Teilweise Krankschreibung und BGM können Sie lesen, dass es Pläne gibt wie die Teilkrankschreibung. Alles, um die Zahlen der Arbeitsunfähigkeit einzudämmen. Was jetzt schon beliebt ist, sind Krankenkontrollen. Und klar, Blaumacher sind für alle Beteiligten ein Ärgernis. Die ehrlichen Mitarbeiter müssen die Arbeit mitmachen und die Dienststellenleitung zahlt zu Unrecht Entgeltfortzahlung. Aber: Was darf Ihre Dienststellenleitung rechtlich gegen Blaumacher tun?

Ist eine weitergehende Kontrolle durch die Krankenkasse möglich?

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte gelbe Schein – hat eine besondere Beweiskraft. Grundsätzlich müssen Sie und Ihre Dienststellenleitung davon ausgehen, dass der Arzt diesen gelben Schein immer begründet ausstellt. Trotzdem sind auch hier Zweifel zulässig. Eine legale Form der Krankenkontrolle ist hier bei gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst. Diese Maßnahme kommt aber erst zum Zug, wenn tatsächlich Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bestehen. Zweifel sind nach dem Gesetz insbesondere dann angebracht, wenn der Mitarbeiter

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!