AKTUELLES URTEIL

Kosten für auswärtigen Sachverständigen können erforderlich sein

Ihre Dienststellenleitung muss die Kosten der erforderlichen MAV-Tätigkeit tragen. Dazu gehören grundsätzlich auch die Kosten für Sachverständige. Ob dazu auch auswärtige Sachverständige gehören, musste gerichtlich geklärt werden (KGH.EKD, 7.8.2025, I-0124/5-2025).

Maria Markatou

12.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Die Zustimmung der MAV zu einer Kündigung sollte gerichtlich ersetzt werden. Im Verfahren ließ sich die MAV anwaltlich vertreten. Der Anwalt machte neben seinem Honorar noch rund 109 € Fahrtkosten zum Gerichtstermin geltend. Diese wollte der Dienstherr nicht tragen. Die MAV hätte ja auch einen ortsansässigen Anwalt beauftragen können.

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