Der Fall: Der Polizeiobermeister war bei der Bundespolizeiabteilung Duderstadt tätig. Ihm wurde vorgeworfen, eine unrechtmäßige Nebentätigkeit in einem kriminellen Sicherheitsdienst ausgeübt zu haben. Für diese Tätigkeit hat er zudem personenbezogene Daten in polizeilichen Informationssystemen abgefragt. Die Daten hat er dann an den Geschäftsführer des Sicherheitsdienstes weitergeleitet. Zudem habe er diesem Tipps zur Arbeit der Bundespolizei gegeben. Der Dienstherr entfernte den Polizeiobermeister aus dem Dienst, dieser ging gerichtlich dagegen vor.
AKTUELLE URTEILE
Korrupter Bundespolizist muss den öffentlichen Dienst verlassen
Das entschied die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Göttingen am 21.5.2025 (Az. 9 A 1/23). Es ging um einen Polizisten im Dienst, der leider auf die schiefe Bahn geraten war. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
