ARBEITSRECHT

Korrekte Stufenzuordnung bei Vorliegen einer Vorbeschäftigungszeit

Auch Sie wurden bei Aufnahme Ihrer Tätigkeit eingruppiert: in eine Entgeltgruppe und innerhalb der Gruppe in eine Stufe. Grundsätzlich fängt man in der niedrigsten Stufe einer Gruppe an, Erfahrung und Vorbeschäftigungszeiten können Beschäftigte hier aber nach oben schieben. Achten Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkung bei der Eingruppierung darauf, denn es geht um bares Geld für die Kolleg*innen (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 11.9.2023, Az. AS 2/23).

Maria Markatou

17.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Stufe 3 oder Stufe 4: Wo muss der Bewerber eingestuft werden?

Der Fall: Eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Mitglied im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, schrieb eine Stelle aus. Anwendung finden die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR). Es wurde eine neue Gruppe für das „Betreute Wohnen Jugendlicher“ in Abstimmung mit dem Sozialdezernenten geschaffen.

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