Der Fall: Ein Tankstellenbetreiber schaltete eine Stellenanzeige, die unter anderem folgende Formulierung enthielt: „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Ein 50-jähriger Bewerber klagte auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung gemäß § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, nachdem er eine Absage erhalten hatte und der Tankstellenbetreiber kurze Zeit nach der Absage an den Bewerber einen anderen, 48 Jahre alten Bewerber eingestellt hatte.
WICHTIGES URTEIL
Kontra: „Junges Team“ ist nicht diskriminierend
Auch beim Lesen einer Stellenanzeige im Gesamtzusammenhang kann es unterschiedliche Ergebnisse geben – „3 Juristen – 5 Meinungen“. Beim Thema „Junges Team“ wird exemplarisch deutlich, was der reale Hintergrund für diesen zugespitzten Spruch ist: andere Gerichte, andere Sichtweisen.