Der Fall: Ein Mitarbeiter in einem produzierenden Betrieb zog während einer Nachtschicht einem Kollegen die Hose mitsamt der Unterhose herunter, sodass die Genitalien des Kollegen für die anderen Kollegen sichtbar wurden. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos, ohne ihn zuvor abzumahnen.
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