Der Fall: Ein 62-jähriger Diplom-Ingenieur (FH) im Studiengang Architektur war seit 2008 beschäftigt. Seine Bruttovergütung betrug zuletzt 5.678,44 € pro Monat. Es galten die Bestimmungen der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst im Bund. Der Arbeitnehmer war in Entgeltgruppe E 11, Stufe 5 TVöD eingruppiert. In der letzten dienstlichen Beurteilung vom 30.9.2022 erhielt er die Gesamtbewertung 9,1 („erfüllt die Anforderungen vollständig“).
URTEIL
Konkurrentenklage: Strukturiertes Interview statt dienstlicher Beurteilung als Auswahlinstrument
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass bei Stellenbesetzungen vorrangig die dienstlichen Beurteilungen der Arbeitnehmer heranzuziehen sind. Strukturierte Interviews dürfen nur ergänzend eingesetzt werden, wenn eine Entscheidung aufgrund der Beurteilungen nicht möglich ist. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung nachvollziehbarer und transparenter Auswahlprozesse (21.8.2025, Az. 8 GLa 14/24).