ZUM SCHLUSS

Kolleginnen nach Fehlgeburt besser geschützt

Schätzungen zufolge erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben eine Fehlgeburt – ein Thema, das auch im Arbeitsumfeld nicht ignoriert werden darf. Für Sie als Betriebsrat ist es wichtig, über die neuen gesetzlichen Regelungen im Mutterschutz informiert zu sein, um betroffene Kolleginnen bestmöglich unterstützen zu können.

Brigitte Ganzmann

11.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat eine Anpassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen, die Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) das Recht auf gestaffelten Mutterschutz einräumt.

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