AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Kollegen haben zu Beginn der Freistellung keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Profitieren Kolleginnen oder Kollegen von Altersteilzeit im Blockmodell, bedeutet das, dass sie in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Guthaben angespart haben, das sie in der anschließenden Freistellungsphase als Entgelt nutzen. Wie mit dem Urlaub und einer möglichen Urlaubsabgeltung bei dieser Arbeitsform umzugehen ist, hatte das Landesarbeitsgericht Köln zu klären (12.11.2025, Az. 4 SLa 277/25).

Friederike Becker-Lerchner

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer verlangt Urlaubsabgeltung

Der Fall: Ein Arbeitnehmer wollte im Jahr 2024 die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit antreten und hatte zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Berechnungen noch 50 Urlaubstage aus dem Jahr 2023 und 51 Urlaubstage aus 2024 offen. Die Freistellungsphase und damit das Arbeitsverhältnis endet im Jahr 2026. Der Arbeitnehmer verlangte von der Arbeitgeberin, den Urlaub zu Beginn der Freistellungsphase vollständig finanziell abzugelten.

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